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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

-Kaufvertrag mit Montagevereinbarung-
für das Ladengeschäft

 

§ 1  Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Firma Audio Zentrum Hilden GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Marcus Dunschen und Damian Budniok, Auf dem Sand 12, 40721 Hilden, ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2  Datenschutz
(1) Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSG-VO verarbeiten.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote erfolgt nicht.
(3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen steht Ihnen zusätzlich unser Support unter der E-Mail-Adresse info@audiozentrum-hilden.de zur Verfügung. Im übrigen verweisen wir auf unser Datenschutzerklärung, die Sie unter www.audiozentrum-hilden.de/www/datenschutz.php abrufen können.

§ 3  Vertragsschluss
Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Bestellung einer Ware bzw. Vorlage der Ware an der Kasse durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB.

§ 4  Zahlungsbedingungen und Preise
(1) Der Kaufpreis wird sofort fällig. Die Zahlung der Ware erfolgt ausschließlich wie von uns angeboten.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzl. Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Ausnahmen sind gesondert ausgewiesen.
(3) Die von Audio Zentrum Hilden GmbH erstellten Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Die Kosten von derzeit 75,00 € (inkl. MWSt) werden bei einem nachfolgenden Reparaturauftrag in vollem Umfang angerechnet.
(4) Soweit Geräte, bei denen nachweislich keine Gewährleistung oder Garantie besteht, oder bei denen aufgrund Fremdeinwirkung eine Garantie abgelehnt werden muss, erheben wir eine Aufwandsentschädigung von zusätzlich 25,00 € (inkl. gesetzl. MWSt). Diese Aufwandsentschädigung fällt neben den Kosten für den Kostenvoranschlag und neben den Reparaturkosten an.

§ 5  Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Geraten Sie mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
(2) Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erst berechtigt, wenn wir der Weiterveräußerung schriftlich zugestimmt haben. In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, so lange und so weit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Treten zwischen Kauf und Rückgabe der Ware an uns Schäden an der Ware auf oder tritt aufgrund anderer Umstände ein Wertverlust an der Ware ein, so haftet der Käufer hierfür in vollem Umfang, auch wenn ihm hierfür kein Verschulden trifft.

§ 6  Lieferbedingungen
(1) Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
(2) Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, so müssen Sie uns zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist setzen. Ansonsten sind Sie nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Lieferung erfolgt durch Übersendung der Ware an die vom Käufer angegebene Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist innerhalb Deutschlands 3 bis 7 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises und innerhalb 10 Werktagen bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU). Ansonsten beträgt die Lieferfrist 3 bis 7 Werktage nach Versand der Annahmeerklärung.
(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Fa. Audio Zentrum Hilden GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht auf den Käufer über, sobald die Audio Zentrum Hilden GmbH den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt nicht, soweit der Käufer Verbraucher ist.
(6) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(7) Das Audio Zentrum Hilden GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vom Audio Zentrum Hilden GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Das Audio Zentrum Hilden GmbH haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(9) Die mit ´´Export´´ oder ´´nur für Export´´ gekennzeichneten Waren/Artikel dürfen nur für den Export außerhalb Deutschlands bestellt/gekauft werden. Diese Waren/Ersatzteile dürfen nicht in Deutschland (Geltungsbereich der BRD) weiterverkauft und auch nicht in/an Fahrzeugen ein- oder angebaut werden. Es handelt sich dabei um Design oder Gebrauchs-/Geschmacksmuster oder sonst geschützte Waren/Artikel, die nicht für den Gebrauch in der BRD bestimmt sind. Der Käufer dieser Artikel verpflichtet sich mit dem Kauf, diese Waren/Artikel zu exportieren. Der Käufer stellt das Audio Zentrum Hilden GmbH von allen Verpflichtungen oder Forderungen Dritter, gleich welcher Art, frei, die sich aus einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Satz 1-4 ergeben.

§ 7  Gewährleistung
(1) Die Mängelrechte des Käufers, sofern dieser Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Das Audio Zentrum Hilden GmbH hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Käufer weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Regelung in Absatz 5 unberührt.
(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist das Audio Zentrum Hilden GmbH nach Wahl des Käufers zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Das Audio Zentrum Hilden GmbH kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Audio Zentrum Hilden GmbH, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz zu verlangen.
(5) Das Audio Zentrum Hilden GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Das Audio Zentrum Hilden GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Stellt der Kauf / der Auftrag für beide Teile ein Handelsgeschäft dar, gilt eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen von einem Jahr, bei gebrauchten Sachen von einem halben Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 8  Haftungsbeschränkung
(1) Sollten die von uns angebotenen oder verkauften Fahrzeuganbauteile nicht über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) (ABG) oder einem E-Prüfzeichen verfügen, sind diese Anbauteile vor Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr einer anerkannten Prüforganisation (TÜV, dekra o.a.) zur Abnahme vorzuführen.Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass diese Teile/Waren von den zuständigen Prüforganisationen und/oder Behörden abgenommen und/oder für den Straßenverkehr zugelassen werden.
(2) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Das Audio Zentrum Hilden GmbH haftet nicht für geringfügige Schäden oder einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, die bei der Montage der von der ACR-Stadt erworbenen Ware oder von dem Auftraggeber zum Einbau/ zur Montage bereitgestellten Ware aufgetreten sind, sofern der Einbau / die Montage technisch nicht anders zu bewerkstelligen ist. Dieses gilt insbesondere für Schäden an Plastikverkleidungen, Einweggriffen, Türverkleidungen/ -schalen oder ähnlichem.
(4) Das Audio Zentrum Hilden GmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass für den Einbau oder die Montage elektronischer Bauteile, wie z.B. Radio, Navigationsgeräte o.ä., eine Stromunterbrechung am Kfz vorgenommen werden muss und hierdurch die Kfz-Elektronik verändert wird. Die ACR-Stadt wird den Auftraggeber bei Erteilung des Auftrages auf diesen Umstand hinweisen, damit vor Auftragserteilung eine technische, organisatorische und finanzielle Lösung vereinbart werden kann.
(5) Das Audio Zentrum Hilden GmbH haftet nicht für Schäden am Kfz oder sonstigen Eigentum des Käufers oder Auftraggebers, die durch den Auftraggeber oder Dritte herbeigeführt werden und die dadurch entstehen, dass das Kfz dem Verkäufer/ Auftragnehmer zum Einbau/ Montage übergeben und auf öffentlichen Strassen oder Plätzen abgestellt wird. Dieses gilt auch, sofern das Kfz auf einem abgeschlossenen Bereich des Betriebsgrundstücks oder des Betriebsgebäudes des Audio Zentrum Hilden GmbH abgestellt wird. Für Schäden, die durch das Audio Zentrum Hilden GmbH oder deren Mitarbeiter herbeigeführt werden, gelten die Regelungen unter § 8 Abs. 2.
(6) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(7) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9  Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, soweit es sich bei dem Käufer / Auftraggeber um einen Kaufmann handelt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.



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